Kampfmittelsondierbohrung
Zur Sicherheit für Sie
Dass verborgene Kampfmittel aus dem zweiten Weltkrieg bei Baumaßnahmen eine Gefahr darstellen, ist allgemein bekannt. Bevor überhaupt größere Bohrungen abgeteuft werden dürfen, bedarf es einer bauseitig beantragten Voruntersuchung. Danach führen wir die entsprechenden Kampfmittelbohrungen aus, die dann durch den Kampfmittelräumdienst (KRD) vermessen und ausgewertet werden.
Bohrungen in Kampfmittelverdachtsflächen erfolgen nur nach Behördenvorschrift!
Kampfmittelbohrung